Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Online Business Network GmbH für Limousinen Service Dienstleistungen

1. Anwendungsbereich und Geltung

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Inanspruchnahme des Limousinen-Services für Personen- und/oder Warentransportdienstleistungen (nachfolgend Dienstleistungen), die von der Online Network GmbH (nachfolgend: Dienstleisterin) erbracht werden.

2. Die Dienstleisterin erbringt entgeltliche Dienstleistungen in der Schweiz sowie im/nach dem benachbarten Ausland. Das Fahrzeug der Dienstleisterin ist mit einem Arbeitsplatz und einer schalldichten Trennwand zum Chauffeur oder zur Chauffeuse (nachfolgend: Chauffeur) ausgestattet, was dem Kunden oder der Kundin (nachfolgend: Kunde) ermöglicht, während den Fahrten diskret zu arbeiten oder die entspannte Atmosphäre zu geniessen. Sind der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin (nachfolgend: Auftraggeber) und die zu transportierende Person nicht identisch, so gelten diese AGB sowohl für den Auftraggeber als auch für die zu transportierende Person.

3. Diese AGB regeln zusammen mit einem allfälligen individuellen Dienstleistungsvertrag die Rechtsbeziehung zwischen der Dienstleisterin und dem Kunden für die Dienstleistungen. Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Die AGB sind verbindlicher und integraler Vertragsbestandteil im Zusammenhang mit und zur Erbringung der Dienstleistungen der Dienstleisterin. Durch die Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Dienstleisterin bzw. die Auftragserteilung einer Dienstleistung der Dienstleisterin bestätigt dem Kunden, diese AGB und deren Wortlaut sowie den Inhalt vorab vollumfänglich gelesen, deren Bedeutung verstanden und diese vollständig akzeptiert zu haben. Die Vertragsparteien erklären damit die AGB als rechtlich verbindlich.

5. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht und ist in den Geschäftsräumen der Dienstleisterin einsehbar. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses respektive bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB.

6. Im Übrigen ist für das rechtliche Verhältnis zwischen Dienstleisterin und Auftraggeber ist das Auftragsrecht nach Art. 394 ff. OR anwendbar. Ein positiver Erfolg im Sinne des pünktlichen und sicheren Erreichens eines Fahrziels ist dem Kunden gegenüber jedoch von der Dienstleisterin nicht geschuldet und kann aufgrund der vorherrschenden Verkehrssituation, Wetterbedingungen etc. nicht garantiert werden.

2. Vertragsabschluss

7. Die Ausschreibungen, Internetseiten und andere Werbemittel sind keine verbindlichen Angebote und können jederzeit geändert werden. Der Vertrag zwischen der Dienstleisterin und dem Kunden kommt mit der vorbehaltslosen schriftlichen Bestätigung oder mit dem tatsächlichen Antreten der Fahrt zustande.

8. Auf die Anfrage per Telefon, E-Mail, SMS oder dergleichen eines potentiellen Kunden meldet sich so rasch als möglich ein/e Angestellte/r der Dienstleisterin. Der potentielle Kunde nennt die zu transportierende Person oder Ware, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort die Person(en) bzw. die Ware(n) abgeholte werden sollen sowie das Fahrziel. Der Angestellte gibt hernach bekannt, ob die Übernahme der Fahrt möglich ist, und ob mit einer Wartezeit zu rechnen ist, welche vom Chauffeur je nach den verkehrs- bzw. auslastungsbedingten Umständen geschätzt wird.

9. Akzeptiert der Kunde insbesondere die AGB, die weiteren Bedingungen, den individuellen Vertrag und die Zeitvorgaben der Dienstleisterin telefonisch, per E-Mail oder SMS oder konkludent, bspw. durch Besteigen des Fahrzeugs, und akzeptiert die Dienstleisterin den Personen- und/oder Warentransport, so ist der Auftrag zwischen den Parteien zustande gekommen und es gelten die AGB der Dienstleisterin sowie die übrigen auf den Personen- und Warentransport anwendbaren Bestimmungen des schweizerischen Rechts.

3. Leistungen der Dienstleisterin

10. Die Dienstleisterin erbringt insbesondere die folgenden Leistungen:

  • Erbringen der Dienstleistungen gemäss Auftragsbestätigung / Offerte
  • Transport von Personen und Kleintieren, wenn diese zur Mitnahme auf dem Arm bzw. dem Schoss der transportierenden Person gehalten werden
  • Transport von Waren und Gütern
  • Zurverfügungstellung von einem diskreten Innenraum mit schalldichter Trennwand zwischen Chauffeur und Fahrgastzelle
  • Komfortable Ausstattung der Fahrgastzelle
  • Hilfeleisten beim Ein- und Aussteigen
  • Hilfeleistung beim Tragen des Gepäcks vom Abfahrtsort in das Fahrzeug hinein und wieder aus dem Fahrzeug heraus, bis hin zum Bahnsteig, Busterminal, Check-In am Flughafen oder dergleichen

11. Nicht transportiert werden namentlich:

  • Stark alkoholisierte Personen
  • Personen unter dem offensichtlichen Einfluss von Drogen oder anderen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossenden Substanzen
  • Stark riechende Waren
  • Tiere mit einer grösseren Schulterhöhe als 30 cm, vom Erdboden aus gemessen
  • Sämtliche illegalen Substanzen wie Drogen und gegen das Betäubungsmittel verstossende Substanzen
  • Gefährliche Substanzen wie Chemikalien, Sprengstoffe, Waffen jeglicher Art, Insekten und exotische Tiere, Abfall
  • Waren, welche aufgrund ihrer Grösse nicht in den Kofferraum passen oder durch die Grösse das Interieur beim Ein- bzw. Ausladen beschädigen könnten

4. Preise und Preisänderungen

12. Sämtliche Preisangaben verstehen sich, sofern nichts anderes angegeben, in Schweizer Franken inkl. der aktuell geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ebenfalls in den Tarifen eingerechnet sind die Kosten für den Chauffeur, Treibstoff und Fahrzeugkosten (wie üblicher Service, Fahrzeugversicherung, Strassenverkehrssteuer). Zusätzlich verrechnet werden allfällige Spesen und Verkehrswegnutzungsgebühren (wie Fähren, Tunnelgebühren, Mautgebühren, Flughafenparktaxen).

13. Massgeblich sind die jeweils durch die Dienstleisterin im Internet publizierten, in den Limousinen angebrachten und in den Geschäftsräumen einsehbaren Preisangaben. Alte Preislisten verlieren mit der Veröffentlichung einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit.

14. Sämtliche Preise und Fahrtzeiten werden ab Luzern vereinbart. Eine allfällige Anfahrt zum Abholstandort des Kunden werden angerechnet. Bei einer Einwegfahrt (beispielsweise an den Flughafen) wird auch die Rückfahrzeit verrechnet.

15. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Fahrtermin mehr als drei Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Dienstleistung die Löhne, Materialkosten oder die marktmässigen Einstandspreise, so ist die Dienstleisterin berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die Preise zwischen Auftragserteilung und Auftragserbringung um mehr als 10% erhöhen.

5. Vergütung

16. Der Gesamtpreis ist spätestens am Ende der Fahrt in bar, per Twint oder mittels Debit- oder Kreditkarte beim Chauffeur zu bezahlen. Die Dienstleisterin und der Kunde können vereinbaren, dass auf Rechnung bezahlt wird. Weiter können von der Dienstleisterin Gutscheine für das Erbringen von Transportdienstleistungen entgeltlich erworben werden. Die von der Dienstleisterin ausgestellten Gutscheine gelten als Zahlungsmittel. Der Gegenwert des Gutscheins gilt als geldwerte Einheit. Restbeträge können nicht in bar ausbezahlt werden. Ein Gutschein darf nicht weiterverkauft werden und kann nur für eine in Zukunft liegende Buchung eingesetzt werden.

17. Der Chauffeur oder die Dienstleisterin sind jederzeit berechtigt, bei Kunden einen Vorschuss bis zur Höhe der ungefähren Kosten einzuverlangen. Wird dieser Vorschuss nicht aufforderungsgemäss geleistet, so kommt zwischen der Dienstleisterin und dem Kunden kein Vertrag zustande.

18. Höhere Gewalt und andere Ereignisse (insbesondere Staus, Naturereignisse) können zur Verlängerung der Fahrtzeit und zur Generierung höherer Kosten führen. Diese Mehrkosten liegen nicht im Verschulden der Dienstleisterin und sind von dem Kunden zu bezahlen.

6. Haftungsausschluss

19. Die Dienstleisterin übernimmt keine Haftung für Verspätungen, welche namentlich durch eine Naturgewalt, Stau, Baustellen, Pannen, Dritteinwirkungen im Allgemeinen, falsche Abhol- oder Zielinformationen, Demonstrationen, behördliche Massnahmen, plötzlich auftretende Schäden oder Mängel am Fahrzeug verursacht wurden.

20. Die Dienstleisterin übernimmt keine Haftung für Schäden an Waren bzw. Objekten, welche mit dem Fahrzeug transportiert wurden.

7. Schlechte Strassenverhältnisse

21. Bei schlechten Strassenverhältnissen insbesondere aufgrund eines Wintereinbruchs oder bei überfluteten Strassen können bereits gebuchte Fahrten aus Sicherheitsgründen abgesagt werden. Im Falle der Absage des Auftrages übernimmt die Dienstleisterin keine Kosten für den Heimtransport des Kunden für einen privaten oder von einem anderen Transportunternehmen durchgeführten Weitertransport des Kunden bzw. der Ware.

22. Ist ein solches Ereignis eingetroffen oder trifft ein solches Ereignis während der Fahrt ein, so wird der Chauffeur eine Einschätzung der Witterungslage und der damit zusammenhängenden Verkehrssicherheit treffen. Er fällt einen Entscheid über die Nicht-/Fortsetzung des Auftrages. Aus Sicherheitsgründen ist dieser Entscheid des Chauffeurs für den Kunden verbindlich. Es besteht keine Einsprachemöglichkeit.

8. Annullierung / Auftragsabsage seitens des Kunden

23. Wird der Auftrag nach der Annahme der Offerte bzw. der Ausstellung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber und oder die zu befördernde Person annulliert, so fallen die nachfolgenden Kosten an:

Die pauschale Unkostengebühr beträgt CHF 200.00 zuzüglich der folgenden Annullationskosten:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Auftragsvolumens
  • 29 -15 Tage vor Reisebeginn 30% des Auftragsvolumens
  • 14-8 Tage vor Reisebeginn 50% des Auftragsvolumens
  • 7-2 Tage vor Reisebeginn 80% des Auftragsvolumens
  • 1-0 Tag vor Reisebeginn 100% des Auftragsvolumens

24. Erscheint der Kunde mit einer Verspätung zum vereinbarten Abholstandort, so wird die Wartezeit mit CHF 25.00 / 15 Minuten verrechnet.

25. Bei einer Auftrags-/Programmänderung nach der Bestätigung des Auftrages werden dem Auftraggeber CHF 80.00 pro Änderung in Rechnung gestellt. Zusätzlich verrechnet die Dienstleisterin den Prozentsatz der pauschalen Unkostengebühr für die annullierten Leistungen gemäss Ziffer 23 hiervor.

26. Bei Versäumnis, Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch, welche durch den Kunden verursacht werden, werden – nebst den Annullationskosten gemäss Ziffer 23 – die zusätzlich entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt.

27. Von den Annullationskosten kann abgesehen werden, wenn der Auftrag durch einen anderen ersetzt werden kann. Dies wird die Geschäftsleitung der Dienstleisterin im konkreten Einzelfall entscheiden.

28. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, um eine Annullationskostenversicherung besorgt zu sein.

9. Vertragsrücktritt durch die Dienstleisterin

29. Nach Auftragserteilung ist die Dienstleisterin jederzeit berechtigt, ganz vom Auftrag zurückzutreten, sofern aufgrund der eingezogenen Auskünfte über die Bonität des Kunden die Bezahlung der Kosten der Dienstleisterin als gefährdet erscheint. Ein Akteneinsichtsrecht des Kunden besteht in diesem Falle nicht.

10. Inkasso

30. Falls der Kunde von der Dienstleisterin für erbrachte Dienstleistungen eine Rechnung ausgestellt wird, ist die Zahlung nach 10 Tagen netto ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der 10 Tage netto befindet sich der Kunde automatisch in Verzug.

31. Die Dienstleisterin ist berechtigt, für die zweite Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30.00 geltend zu machen. Ab der dritten Mahnung beträgt die Gebühr CHF 60.00.

11. Beschädigung am bzw. im Fahrzeug durch die Kundschaft

32. Die Beschädigung des Fahrzeuges durch den Kunden an der Karosserie, an der Inneneinrichtung, an sämtlichen dem Kunden zugänglichen elektrischen Anlagen wie Festerheber, elektrische Sitzverstellung, TV-Gerät, Apple TV Box usw. sowie fehlendes Inventar gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Insbesondere hat der Kunde die folgenden Beschädigungen am und im Fahrzeug zu bezahlen:

  • Kratzer am Lack
  • Lackschäden durch Raucherwaren jeglicher Art
  • Schäden an den des Kunden zugänglichen elektrischen Anlagen (Fensterheber, elektrische Sitzverstellung, TV-Gerät, Apple TV Box, Mobiler Hotspot, Gegensprechanlage, LED-Innenbeleuchtung, Kühlschrank, Kaffeemaschine usw.)
  • Unsachgemässe Bedienung der elektrischen Einrichtungen
  • Beschädigung am Tisch
  • Verschmutzung der Sitze, der Bodenteppiche, der Seiten- und Dachverkleidung
  • Rauchen im Fahrzeug

33. Für Schäden, die durch den Kunden verursacht werden, wird der Rechnungsbetrag für die Reparatur der beschädigten Teile der Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Mindestens aber werden dem Kunden für insbesondere die nachstehenden Beschädigungen wie folgt (zzgl. allfälliger für die Reparatur übersteigenden Kosten) in Rechnung gestellt:

  • Beschädigungen an der Karosserie sowie alle äusserlichen Beschädigungen am Fahrzeug: Mindestens CHF 2‘000.00
  • Erbrechen im Auto: Mindestens CHF 1‘000.00
  • Beschädigung der Inneneinrichtung: Mindestens CHF 1‘500.00
  • Beschädigung der elektrischen Anlagen: Mindestens CHF 2‘000.00
  • Verschüttung der vom Gast selbst mitgebrachten Getränke oder Flecken aufgrund von Esswaren: Mindestens CHF 500.00

34. Sofern mehrere Personen befördert werden, so haften sämtliche Kunden solidarisch.

12. Nutzungsbeschränkungen

35. Es dürfen maximal vier Personen in dem Limousinen-Taxi der Dienstleisterin mitfahren. Die Dienstleisterin erwartet von den Fahrgästen anständige Verhaltensweise während der Fahrt. Sämtliche Kunden müssen sich während der Fahrt anschnallen und auch bei längeren Wartephasen während der Fahrt angeschnallt bleiben.

36. Die folgenden Verhaltensweisen werden während der Fahrt nicht geduldet bzw. sind verboten:

  • Sexuelle Handlungen jeglicher Art
  • Kleiderwechsel
  • Konsum von Tabakwaren jeglicher Art
  • Konsum von Drogen und Rauschmitteln jeglicher Art, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen
  • Hinausstrecken von Körperteilen aus dem Fenster

37. Für die Folgen und Konsequenzen des Fehlverhaltens seitens der Kundschaft lehnt die Dienstleisterin jegliche Haftung ausdrücklich ab. Straf- und zivilrechtliche Schritte gegen die Kundschaft, wegen Nichteinhaltung des Verhaltenskodexes bleiben vorbehalten.

13. Im Fahrzeug vergessene bzw. verlorene Gegenstände der Kunden

38. Die Dienstleisterin ist nicht haftbar für von dem Kunden versehentlich im Fahrzeug liegengelassene, vergessene oder verlorene Gegenstände oder Wertsachen jeglicher Art. Findet ein Chauffeur solche Gegenstände und lässt sich der Eigentümer eruieren, so setzt die Dienstleisterin den Eigentümer in Kenntnis. Lässt sich der Eigentümer nicht eruieren, so werden die gefundenen Gegenstände von der Dienstleisterin für einen Monat ihren Büroräumlichkeiten aufbewahrt und nach Ablauf des Monats entweder entsorgt oder dem Fundbüro der Stadt Luzern übergeben.

14. Technischer Defekt am Fahrzeug vor Antritt der Fahrt bzw. vor Auftragsausführung

39. Zeigt sich an der von einem Kunden gebuchten Fahrzeug ein Defekt jeglicher Art vor der Fahrt, so ist die Dienstleisterin bemüht, ein anderes Fahrzeug jeglicher Art zu beschaffen. Die Ersatzbeschaffung ist abhängig von der Verfügbarkeit anderer Fahrzeuge.

40. Der Zeitbedarf für die Organisation eines anderen Fahrzeuges kann nicht im Voraus mit Exaktheit bestimmt werden und beruht auf einer Schätzung. Ist die Ersatzbeschaffung eines anderen Fahrzeuges der Dienstleisterin nicht möglich, so wird versucht, eine andere Transportunternehmung zu beauftragen. Für die Transportdienstleistungen anderer Transportunternehmen gelten deren jeweiligen AGB. Die Dienstleisterin kann nicht garantieren, dass das Ersatzfahrzeug den gleichen Standard aufweist.

41. Die Dienstleisterin übernimmt keinerlei Haftung für mangelhafte bzw. verspätete bzw. völlig ausgefallene oder anderweitig fehlerhaft geartete eigene Transportdienstleistungen oder Ersatztransportdienstleistungen durch Drittunternehmungen. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen.

15. Technischer Defekt am Fahrzeug während der Fahrt

42. Zeigt sich während der Fahrt an einem Fahrzeug der Dienstleisterin ein Defekt oder ein technisches Problem, welches die Weiterfahrt behindert bzw. verunmöglicht und nicht zeitnah behoben werden kann, so dass die Fahrt abgebrochen werden muss, so gilt folgendes:

Kann die geplante Fahrt mit einem anderen Fahrzeug der Dienstleisterin durchgeführt werden, so werden der Kundschaft keine Kosten erstattet. Die Kosten für die Beauftragung einer anderen Unternehmung im Transportgewerbe werden von der Dienstleisterin übernommen. Sämtliche weiteren Schadenersatzansprüche des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Unfälle / Unfallfolgen bei den Kunden

43. Für fremdverschuldete Unfälle sind sämtliche Fahrzeuge der Dienstleisterin sowie die Unfallfolgen bei den Kunden im Rahmen der jeweils gültigen Police versichert. Weitere Schadenersatzansprüche gegen die Dienstleisterin bzw. deren Versicherung werden vollumfänglich ausgeschlossen. Regressansprüche bleiben vorbehalten.

44. Für selbstverschuldete Unfälle sind alle Fahrzeuge der Dienstleisterin sowie die Unfallfolgen bei den Kunden im Rahmen der jeweils gültigen Police versichert. Weitere Schadenersatzansprüche gegen die Dienstleisterin bzw. deren Versicherung werden vollumfänglich ausgeschlossen.

17. Datenschutz

45. Die Dienstleisterin ergreift alle technisch möglichen und zumutbaren Massnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten der Kundschaft zu sichern und zu schützen. Sollte es einem Dritten dennoch auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, die bei der Dienstleisterin oder einer Vertragspartnerin der Dienstleisterin gespeicherte Daten der Kundschaft in ihre bzw. seine Verfügungsgewalt zu bringen oder diese Daten zu verwenden bzw. an Dritte zu veräussern bzw. bekannt zu geben, so ist eine Haftung der Dienstleisterin bzw. deren Vertragspartnern ausgeschlossen.

46. Die Dienstleisterin speichert und verwendet die Daten der Kunden ausschliesslich zur vertrags- und gesetzeskonformen Erfüllung Erbringung von Transportdienstleistung, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Unterbreitung von (Sonder-)Angeboten. Eine Weitergabe der Daten der Kunden an einen anderen transportdienstleistungserbringenden Dritten erfolgt nur zum Zweck der Erbringung der Transportdienstleistung durch einen Dritten und dies nur in dem Ausmass, welches für die Erbringung einer Transportdienstleistung durch einen Dritten notwendig ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verwertung der persönlichen Kundendaten durch die Dienstleisterin einverstanden.

47. Der Kunde kann die Nutzung und Bearbeitung der persönlichen Daten für Marketingzwecke jederzeit untersagen. Eine entsprechende Mitteilung über die unter Kontakt angegebenen Kommunikationsmittel (Telefon, E-Mail oder SMS) genügt.

48. Die Kundschaft ist ausdrücklich damit einverstanden, dass zur Gewährleistung der Kundenzufriedenheit und zur korrekten Bearbeitung der Reklamation seitens der Kundschaft betreffend die erbrachten Transportdienstleistungen Telefongespräche aufgezeichnet werden können und die Verbindungsdaten in Logdateien aufgezeichnet werden dürfen. Solche Aufzeichnungen dürfen nur bei Reklamationen des Kunden und in behördlich angeordneten Verfahren verwendet werden. Die missbräuchliche Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

49. Im Übrigen bildet die Datenschutzerklärung der Dienstleisterin einen integralen Bestandteil der vorliegenden AGB’s.

18. Weiteres

50. Die Dienstleisterin als Auftragnehmerin und Erbringerin der Personen- und/oder Warentransporte ist ausdrücklich ermächtigt und behält sich vor, unter besonderen Umständen, und wenn die Sachlage es erfordert, die Personen- und/oder Warentransportdienstleistungen an anderen Unternehmen zu delegieren, die ebenfalls Dienstleistungen erbringen, ohne die Kunden darüber vorab zu informieren. Jedoch bemüht sich die Dienstleisterin in jedem Fall, die Kunden vorab telefonisch oder mit einer elektronischen Textnachricht zu informieren, soweit dies die entsprechenden zeitlichen und kommunikationstechnischen Gegebenheiten und Möglichkeiten erlauben. Für einen Drittdienstleistungserbringer gelten deren jeweilige AGB.

51. Alle Angaben (bspw. Preise, Buchungen, Reservationen) auf der Website der Dienstleisterin sind ohne Gewähr. Die Dienstleisterin kann nicht garantieren, dass diese Daten und Angaben jederzeit und vollumfänglich auf dem aktuellen Stand sind. Die Dienstleisterin behält sich ausdrücklich vor, die Informationen und Angaben auf ihrer Website jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, anzupassen und zu aktualisieren.

52. Die Dienstleisterin bietet keine Gewähr dafür, dass der Zugang zu den Dienstleistungen der Dienstleisterin jederzeit ohne Unterbrechung zugänglich ist, dass die gewünschten Kommunikations- (wie bspw. E-Mail oder Telefon) bzw. Internetverbindungen zu jeder gewünschten Zeit hergestellt werden können und dass von der Dienstleisterin gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten und jederzeit verfügbar sind bzw. bleiben.

53. Der Unterbruch der Zugänglichkeit oder eine nur teilweise mögliche Zugänglichkeit zum Transportdienstleistungsangebot der Dienstleisterin berechtigt nicht zu Schadenersatzforderungen.

19. Salvatorische Klausel

54. Sollte sich eine der vorstehenden Klauseln als unklar, ungültig, ergänzungsbedürftig bzw. als auslegungsbedürftig erweisen, so berührt dies die übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht und die entsprechende Klausel ist im Sinne dieser AGB sowie in Übereinstimmung mit den übrigen Bestimmungen dieser AGB auszulegen, anzupassen bzw. zu ergänzen.

20. Gerichtsstand und anwendbares Recht

55. Für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Dienstleisterin und dem/der Kunde/n ergebenden Klagen und Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der Dienstleisterin in Luzern LU zuständig.

56. Das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des schweizerischen internationalen Privatrechts.

Luzern, 24. Februar 2021